Schulpflegschaft

Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.

Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2022/23:

Klasse 1a

Frau Mellies und Frau Hempel

Klasse 1b

Frau Bettin und Frau Gronemeier

Klasse 1c

Frau Schieleit und Frau Grau

Klasse 2a

Frau Isaak und Herr Biergans

Klasse 2b

Frau von Blanckenburg und Frau Seidel-Dunsche

Klasse 2c

Frau Hellwig und Frau Woodward

Klasse 3a

Frau Perret und Frau Grening

Klasse 3b

Herr von der Ahe und Frau Rettberg

Klasse 3c

Frau Wolf und Frau Diekjobst

Klasse 4a

Frau Gerasimov und Herr Müller

Klasse 4b

Frau Kirchgässner und Frau Wieking

Klasse 4c

Frau Tetzel und Frau Scholz

Schulpflegschaftsvorsitzende im Team:

Frau Mellies und Frau Hempel