
Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?
Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.
Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2022/23:
Klasse 1a
Frau Mellies und Frau Hempel
Klasse 1b
Frau Bettin und Frau Gronemeier
Klasse 1c
Frau Schieleit und Frau Grau
Klasse 2a
Frau Isaak und Herr Biergans
Klasse 2b
Frau von Blanckenburg und Frau Seidel-Dunsche
Klasse 2c
Frau Hellwig und Frau Woodward
Klasse 3a
Frau Perret und Frau Grening
Klasse 3b
Herr von der Ahe und Frau Rettberg
Klasse 3c
Frau Wolf und Frau Diekjobst
Klasse 4a
Frau Gerasimov und Herr Müller
Klasse 4b
Frau Kirchgässner und Frau Wieking
Klasse 4c
Frau Tetzel und Frau Scholz
Schulpflegschaftsvorsitzende im Team:
Frau Mellies und Frau Hempel