Schulpflegschaft

Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.

Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2024/25:

Klasse 1a

Frau Malachowski und Frau Melges

Klasse 1b

Frau Jakobson und Frau Lammersen

Klasse 1c

Frau Hadel und Frau Waltemode

Klasse 2a

Frau Bressel und Frau Diekmann

Klasse 2b

Frau Meier und Frau Brinkmann

Klasse 2c

Frau Kerkmann und Frau Altinok

Klasse 3a

Frau Schalk und Frau Hempel

Klasse 3b

Frau Bettin und Frau Gronemeier

Klasse 3c

Frau Schieleit und Frau Betzendahl

Klasse 4a

Herr Biergans und Herr Kreutzheide

Klasse 4b

Frau Brinkmann und Frau Seidel-Dunsche

Klasse 4c

Frau Berkemeier und Herr Jöstingmeier

Schulpflegschaftsvorsitzende im Team: