Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?
Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.
Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2024/25:
Klasse 1a
Frau Malachowski und Frau Melges
Klasse 1b
Frau Jakobson und Frau Lammersen
Klasse 1c
Frau Hadel und Frau Waltemode
Klasse 2a
Frau Bressel und Frau Diekmann
Klasse 2b
Frau Meier und Frau Brinkmann
Klasse 2c
Frau Kerkmann und Frau Altinok
Klasse 3a
Frau Schalk und Frau Hempel
Klasse 3b
Frau Bettin und Frau Gronemeier
Klasse 3c
Frau Schieleit und Frau Betzendahl
Klasse 4a
Herr Biergans und Herr Kreutzheide
Klasse 4b
Frau Brinkmann und Frau Seidel-Dunsche
Klasse 4c
Frau Berkemeier und Herr Jöstingmeier
Schulpflegschaftsvorsitzende im Team: