Schulpflegschaft

Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.

Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2023/24:

Klasse 1a

Frau Bressel und Frau Diekmann

Klasse 1b

Frau Meier und Frau Brinkmann

Klasse 1c

Frau Krause und Frau Pölert

Klasse 2a

Frau Schalk und Frau Kuhnke

Klasse 2b

Frau Bettin und Frau Gronemeier

Klasse 2c

Frau Schieleit und Frau Betzendahl

Klasse 3a

Herr Biergans und Herr Kreutzheide

Klasse 3b

Frau von Blankenburg und Frau Seidel-Dunsche

Klasse 3c

Frau Berkemeier und Herr Jöstingmeier

Klasse 4a

Frau Perret und Frau Grening

Klasse 4b

Frau Rettberg und Frau Friedrich

Klasse 4c

Frau Wolf und Frau Diekjobst

Schulpflegschaftsvorsitzende im Team:

Frau Schieleit und Herr Jöstingmeier