
Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?
Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.
Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2024/25:
Klasse 1a
Frau Rettberg und Frau Kriesten
Klasse 1b
Frau Spilker und Frau Reale-Schmidt
Klasse 1c
Frau Stoll und Frau Zimmermann
Klasse 2a
Frau Malachowski und Frau Melges
Klasse 2b
Frau Abdelli und Frau Lammersen
Klasse 2c
Frau Hadel und Frau Hagel
Klasse 3a
Frau Meier und Frau Bressel
Klasse 3b
Frau Gromes und Frau Brinkmann
Klasse 3c
Frau Brinkmann und Herr Jöstingmeier
Klasse 4a
Frau Hempel und Frau Kuhnke
Klasse 4b
Frau Bettin und Frau Gronemeier
Klasse 4c
Frau Schieleit und Frau Betzendahl
Schulpflegschaftsvorsitzende im Team:
Frau Schieleit und Herr Jöstingmeier