Schulpflegschaft

Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.

Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2024/25:

Klasse 1a

Frau Rettberg und Frau Kriesten

Klasse 1b

Frau Spilker und Frau Reale-Schmidt

Klasse 1c

Frau Stoll und Frau Zimmermann

Klasse 2a

Frau Malachowski und Frau Melges

Klasse 2b

Frau Abdelli und Frau Lammersen

Klasse 2c

Frau Hadel und Frau Hagel

Klasse 3a

Frau Meier und Frau Bressel

Klasse 3b

Frau Gromes und Frau Brinkmann

Klasse 3c

Frau Brinkmann und Herr Jöstingmeier

Klasse 4a

Frau Hempel und Frau Kuhnke

Klasse 4b

Frau Bettin und Frau Gronemeier

Klasse 4c

Frau Schieleit und Frau Betzendahl

Schulpflegschaftsvorsitzende im Team:

Frau Schieleit und Herr Jöstingmeier