Schulpflegschaft

Ein wichtiges Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulpflegschaft. Doch was ist das eigentlich?

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten eines Schulkindes gehören über die Klassenzugehörigkeit ihres Kindes zu der Klassenpflegschaft. Diese tagt an unserer Schule mindestens zweimal im Schuljahr — Das sind die sogenannten Elternabende einer Klasse. Dort werden zu Beginn eines Schuljahres ein(e) Klassenpflegschaftsvorsitzende(r) und eine Vertretung gewählt. Diese beiden Personen gehören damit automatisch der Schulpflegschaft an.

Schulpflegschaft der Kusselberg-Schule im Schuljahr 2026/27:

Klasse 1a

Frau Jacob und Frau Strate

Klasse 1b

Frau Trester und Frau Beckmann

Klasse 1c

Frau Mellies und Frau Schieleit

Klasse 2a

Frai Kriesten und Frau Salehi

Klasse 2b

Frau Reale-Schmidt und Frau Elkenkamp

Klasse 2c

Frau Jöstingmeier und Herr Scheideler Blachowski

Klasse 3a

Frau Melges und Frau Malachowski

Klasse 3b

Frau Lammersen und Frau Abdelli

Klasse 3c

Frau Hadel und Frau Hagel

Klasse 4a

Frau Bressel und Frau Diekmann

Klasse 4b

Frau Brinkmann und Frau Römisch

Klasse 4c

Frau Berkemeier und Frau Brinkmann

Schulpflegschaftsvorsitzende im Team:

Frau Schieleit und Frau Beckmann